Schmiechen-Ackermann erklärte, dass die "Blockwarte" ihre Spitzel- und Kontrolltätigkeit ohne die Drohung mit Gestapo, Sonderjustiz und KZ-Haft nicht ernsthaft hätten ausüben können, während umgekehrt auch der staatliche Unterdrückungsapparat ohne die Bereitschaft der Bevölkerung im Allgemeinen und der aktivistischen "Blockwarte" im Besonderen ein "stumpfes Schwert" geblieben wäre. Zu der kleinteiligen, damit aber auch arbeitsintensiven, zudem "ehrenamtlichen" Tätigkeit der "Blockwarte" – offizielle Bezeichnung: Blockleiter – zählte es namentlich, eine "Hauskartei" zur Nachbarschaft zu führen. Klägerin war die Witwe eines in Hamburg tätigen Kaufmanns, der als Mitglied der NSDAP und als Blockleiter grundsätzlich für eine Entschädigung disqualifiziert war. Allerdings war er, nach Danzig dienstverpflichtet, dort 1943 wegen kritischer Bemerkungen über die Kriegsführung und die Erfolgsaussichten des NS-Regimes verhaftet und 1944 vom Volksgerichtshof wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung zum Tod verurteilt worden. Der Staat wird nicht als der großzügige Förderer einer neuen Zeit wahrgenommen, sondern als Plankommissar mit Blockwart-Mentalität."