Die titelgebenden "Roten Linien" stehen für zweierlei: Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber und der Justiz setzen kann. Zum anderen stehen die "Roten Linien" aber auch für die Kontinuität der Karlsruher Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht ist deshalb so akzeptiert, weil die Richter:innen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden und das Gericht deshalb pluralistisch zusammengesetzt ist. Erwähnt wird auch die Einbeziehung von Verbänden und Sachverständigen, die so genannte "Zustellung" oder eine zusätzliche mündliche Verhandlung. Baers Vielfalts-Rhetorik endet aber, wenn es um die AfD und die von ihr vertretenen Milieus geht.