Darauf sollte die Politik nicht hereinfallen: Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht das Problem. Trollerei oder Satire, die man nicht witzig findet oder der man politisch nicht zustimmt, quittiert man am besten mit Ignoranz. Der richtige Ort dafür ist aber nicht das SBGG, angepasst werden müssten vielmehr die Strafvollzugsgesetze der Länder. Das SBGG regelt das Zugangsrecht von Häftlingen zu öffentlichen Haftanstalten ebenso wenig wie Zutrittsrechte zu privaten Schutzräumen wie Frauensaunas oder -fitnesstudios. Liebich missbraucht das SBGG nichtSelbst wenn das nicht so klar wäre, ergibt es sich doch schon aus dem Sinn und Zweck des SBGG.