StaatsexamenAbwärtstrend bei Notenschwellen verstetigt sich Mit diesen Exa­mens­noten geht's ins Rich­teramt und zur Staats­an­walt­schaftRichter und Staatsanwalt kann man längst nicht mehr nur mit einem Doppelprädikat werden. In den meisten Ländern zählen immer häufiger auch andere Qualifikationen als Noten – und in einigen ist das Ergebnis im Ersten Examen sogar unerheblich.