"Das ist der entscheidende Punkt", sagte der Präsident des Gerichts, Klaus von der Weiden, während der mündlichen Verhandlung in Weimar. Damit geht sie gegen Regelungen zur Juristenausbildung des Landes vor, wonach Extremisten nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen werden sollen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat am Mittwoch über einen Normenkontrollantrag der Thüringer AfD gegen eine Regelung zum Ausschluss von Extremisten aus der Juristenausbildung verhandelt. Wie Gerichtspräsident von der Weiten sagte, habe es eine vergleichbare Regelung in der Vergangenheit bereits in einer Prüfungsordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst gegeben. Nach dieser Regelung waren Personen vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, die "aktiv" gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung tätig sind.