Nur die Grünen votierten im Rechtsausschuss für die GG-Änderung. Linken-MdB Sarah Mirow verwies gegenüber LTO zudem auf Artikel 11 des UN-Sozialpakts, in dem das Recht auf eine eigene Wohnung verbrieft sei. "Es drohte schnell eine Überforderung des Rechts, wenn der normative Anspruch in der Praxis dann nicht umfassend eingehalten werden könnte. Gegenüber LTO verweist der ehemalige Verfassungsrichter auf eine bereits existierende Schutzpflicht des Staates, für eine angemessene Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu sorgen. Eine Unterstützung für eine GG-Änderung dürfte von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) demnach nicht zu erwarten sein.