Machen sie das nicht, spielt dies für die Frage der Anwendbarkeit keine Rolle: Die Mitarbeiter können dann die erweiterten Rechte unmittelbar aus der Richtlinie geltend machen. Sie gilt für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Unternehmensgröße und regelt umfangreicher Pflichten für Unternehmen, individuelle Auskunftsrechte für Beschäftigte, eine Verlagerung der Beweislast und "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen bei Verstößen. Die EU-Richtlinie kennt keine Mindestgröße für die Entgeltgleichheit mehr. Unternehmen, die nicht handeln, riskieren hohe Nachzahlungen für Gehaltsanpassungen: Ist die Lohnungleichheit festgestellt, können Mitarbeitende die Gehaltsdifferenz für die vergangenen bis zu drei Jahre geltend machen. Jede Woche Freitag geben die Autoren in ihrem Podcast FairPay Tipps und Hintergründe zur Umsetzung der Richtlinie für mehr Lohntransparenz.