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Kein Gefängnis trotz Ablauf der Haftunterbrechung: Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß
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Bis zum Abschluss dieser Prüfung müsse sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) einfinden.
Danach kann die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unterbrechen, wenn wegen einer Krankheit von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten ausgeht oder der Verurteilte sonst wie schwer erkrankt.
Ist der Gefangene wieder gesund, wird der Strafvollzug fortgesetzt.
Die Haftunfähigkeitsprüfung nimmt die Staatsanwaltschaft vor.
Schuhbeck hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und sich im Prozess bei "allen, die durch mich Probleme erfahren haben", entschuldigt.
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