A. soll sich über Jahre radikalisiert habenDie Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklage davon überzeugt, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestärkt habe, Stürzenberger zu töten. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Wenige Tage nach der Tat hatte der GBA wegen der besonderen Bedeutung der Tat gemäß § 120 Abs. Die Tat löste eine größere Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter sowie über Messerverbote aus.