Freshfields erstellte für die Bank Gutachten, in denen sie ihr die steuerrechtliche Unbedenklichkeit von Cum-Ex-Geschäften attestierte. Durch diese Tätigkeit machte sich der ehemalige Großkanzlei-Partner laut BGH der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Der BGH betonte: Auch wenn eine Frage juristisch umstritten ist, gebe es objektiv falsche Auskünfte. Doch gerade auf diese Weise habe Johannemann die Gutachten für die Bank erstellt. Die Maple Bank hatte in besonders großem Stil Cum-Ex-Geschäfte betrieben, sodass insgesamt ein Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro entstand.