Foto: picture alliance / dts-Agentur | -Der Deutsche Bundestag hat drei Mitarbeitern von Abgeordneten der AfD-Fraktion die Ausstellung eines Hausausweises verweigert. AnzeigeDie Verwaltung des Deutschen Bundestags hat die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten abgelehnt. Mitarbeiter von Abgeordneten anderer Fraktionen sind offenbar nicht betroffen. 6a verfolgt diese den Zweck, "Risiken für die Sicherheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden abzuwehren und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und seiner Gremien aufrechtzuerhalten". Seitens der Unionsfraktion hieß es auf Nachfrage von LTO ebenfalls, es seien keine Mitarbeiter der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion betroffen.