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LG Koblenz zum Auffahrunfall: Erhöhte Betriebsgefahr auf dem Nürburgring
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58161Bei Touristenfahrten auf dem Nürburgring ist die Betriebsgefahr der Fahrzeuge erhöht, so das Landgericht Koblenz.
Foto: picture alliance/dpa | Silas SteinLaien auf der Profi-Strecke: Der Nürburgring ist so legendär, dass ihn auch Touristen gern mit ihrem eigenen Auto befahren.
Das Landgericht (LG) Koblenz hat hierzu entschieden, dass die Betriebsgefahr bei Touristenfahrten auf einer Profistrecke wie dem Nürburgring erhöht ist (Urt.
Sein Argument: Hätte das KRAD nicht auf der Straße gelegen, hätte der BMW nicht gebremst und er wäre diesem nicht hinten aufgefahren.
Diese erhöhte Betriebsgefahr beruhe zum einen auf dem möglichen Kontrollverlust, den Laien-Fahrer auf Profi-Rennstrecken erleiden könnten, weil dort schnell gefahren werde.
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