AnzeigeMit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen dem Antrag eines Crêpes-Stand-Anbieters auf Zulassung zum Friedberger Herbstmarkt stattgegeben (Beschl. Ein dritter Crêpes-Stand schmälere auch nicht die Attraktivität des geplanten Herbstmarktes. 1 GewO ist grundsätzlich jedermann, der dem Teilnehmerkreis der Veranstaltung – hier dem Herbstmarkt – angehört, nach Maßgaben der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme berechtigt. Das Argument, der Herbstmarkt verliere durch einen dritten Crêpes-Stand an Attraktivität, gehe damit fehl. Das VG erklärte die Auswahlentscheidung damit für insgesamt nicht rechtens und verpflichtete die Stadt Friedberg dazu, den Antragsteller mit seinem Stand zuzulassen.