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VG Gießen zum Volksfest: Ein dritter Crêpes-Stand geht noch
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AnzeigeMit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen dem Antrag eines Crêpes-Stand-Anbieters auf Zulassung zum Friedberger Herbstmarkt stattgegeben (Beschl.
Ein dritter Crêpes-Stand schmälere auch nicht die Attraktivität des geplanten Herbstmarktes.
1 GewO ist grundsätzlich jedermann, der dem Teilnehmerkreis der Veranstaltung – hier dem Herbstmarkt – angehört, nach Maßgaben der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme berechtigt.
Das Argument, der Herbstmarkt verliere durch einen dritten Crêpes-Stand an Attraktivität, gehe damit fehl.
Das VG erklärte die Auswahlentscheidung damit für insgesamt nicht rechtens und verpflichtete die Stadt Friedberg dazu, den Antragsteller mit seinem Stand zuzulassen.
['ist'
'die'
'und'
'sei'
'der'
'des'
'gießen'
'das'
'dritter'
'crêpesstand'
'nicht'
'auf'
'erlaubt'
'herbstmarkt'
'für'
'vg']