58179Dadurch, dass die Lehrerin der zweiten Ärztin ihre OP verschwieg, habe sie Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung gesät, so das Gericht. Dass das Land NRW eine Lehrerin nicht verbeamtet, die beim Gesundheitscheck geschummelt hat, sei deshalb rechtens. AnzeigeDas Land Nordrhein-Westfalen (NRW) versagte einer Lehrerin die Verbeamtung, da sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Bei dem Arzttermin berichtete sie der Amtsärztin, dass sie vor Kurzem zur Abklärung einer Bauchraumverhärtung operiert worden war. Eine Bauchraumverhärtung kann ein Warnzeichen für ernsthafte Erkrankungen wie Entzündungen, Geschwüre, Darmkrankheiten oder auch Krebs sein, die einer Verbeamtung vielleicht im Wege stehen könnten.