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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG: Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig
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Die starre gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist mit der in Art.
Lebensjahres ist für Anwaltsnotare automatisch Schluss.
Die Altersgrenze stelle eine Berufswahlregelung dar und betreffe beide Schutzrichtungen der Berufsfreiheit: Die Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage und die Persönlichkeitsentfaltung.
Der mit der Altersgrenze einhergehende Eingriff verfolge zwar einen legitimen Zweck, stellt der Senat zunächst fest.
Keine Milderung des Eingriffsgewichts sei hingegen die Tatsache, dass die Altersgrenze deutlich später als die Regelaltersgrenzen für den Renteneintritt bzw.
['ist'
'altersgrenze'
'die'
'und'
'des'
'der'
'das'
'den'
'anwaltsnotare'
'zu'
'für'
'verfassungswidrig']