AnzeigeFür einen Mann sind die gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen in Hildesheim ein Grund für Unmut – es kommt zum Prozess, zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat die Klage gegen die Fußgängerampel mit lesbischen und schwulen Paaren als schon unzulässig abgewiesen (Urt. Richter: Ampelzeichen zeigen "gesellschaftliche Realität"Eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung sehe das Gericht nicht, sagt der Richter. Zur Frage des Elternrechts sagt Gonschior in aller Deutlichkeit: "Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität, die kann der Kläger nicht ausblenden." Der Kläger kann jedoch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.