Was erlaubt ist und was nicht, ist nicht einheitlich geregelt und häufig unreguliert, betont die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) gegenüber dieser Redaktion. Die Leihmutter wird nicht nach diesen Kriterien ausgewählt, denn sie spendet nicht die Eizellen, sondern gebärt nur das Kind. Im Vereinigten Königreich ist die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter. So ist die Rechtslage und die Debatte in DeutschlandWeder die Eizellspende noch die Leihmutterschaft sind in Deutschland erlaubt, die Samenspende hingegen schon. Bei einer Samenspende bleibt die Frau, die das Kind austrägt und gebärt, auch die rechtliche Mutter.