Spuren am Tatort sprachen gegen den AngeklagtenNoch dreister war die Ausrede zum Einbruch selbst: Die Verantwortung schob der Bulgare nämlich kurzerhand einer dritten Person zu. Nur hatte genau dieser Mann den nun Angeklagte in einem früheren Verfahren als „Strippenzieher“ bezeichnet – das Gegenteil also. Zudem passten die Spuren am Tatort schlecht zur Version des 36-Jährigen: eine beschädigte Tür, ein eingeschlagenes und notdürftig wieder vernageltes Fenster. Die Richterin ließ daran keinen Zweifel: „Jeder hätte erkannt, dass hier etwas nicht stimmt.“ Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin brachten es auf einen Nenner: „Kriminaltourismus“ – man war gezielt eingereist, um zu stehlen.