Die »New York Times« spricht von einem ungewöhnlich weitgehenden Vorgehen, das über den bislang bekannten Umfang der Ermittlungen hinausgehe. Besonders kritisch sehen die Anwälte der Zeitung den zeitlichen Rahmen der Anordnungen. Zwei der Vorladungen verlangten Telefonverbindungsdaten bereits ab dem 1. Januar 2026 – Monate vor den veröffentlichten Artikeln, auf die sich die Ermittlungen offiziell beziehen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nicht gezielt den konkreten Informationsabfluss untersuchen, sondern umfassend die Kontakte der Journalisten zu möglichen Informanten ausforschen wolle.