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ARAG Recht schnell…
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Mittelstand Cafe
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Pilotenstreik kein außergewöhnlicher Umstand ist.
Auch dabei hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab.
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen, welches entschied, dass der Inhaber des Mobiltelefons dafür zahlen muss.
Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Münster.
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