Ein Detail ist für die Bewertung entscheidendOb der Mann seine Waffe trotz sofortiger „Täteransprache“, wie es im Fachjargon heißt, auf den Gesetzeshüter richtete oder nicht, ist ein entscheidender Punkt. In seiner zweiten Einvernahme – bei der ersten hatte er laut Justiz beharrlich geschwiegen – gab der Verdächtige zu, seinen Tod durch Polizeischüsse einkalkuliert zu haben. Dennoch bestreitet er bisher, seinen Revolver überhaupt gezogen geschweige denn auf den einschreitenden Polizisten gerichtet zu haben. Allerdings gab der Befragte auch zu, nur noch eine „verwaschene Erinnerung“ an den blutigen und für ihn beinahe tödlichen Vorfall zu haben.