Die verweigerte Coronaimpfung spielte für die Entscheidung dabei aber letztlich gar keine Rolle. Zwar galt in der Bundeswehr von 2021 bis 2024 eine Impfpflicht und der Soldat hatte einen Befehl zur Impfung verweigert. Im Vergleich zu den anderen Anschuldigungen sei dies aber unerheblich. Der Angeklagte soll in einem Gespräch mit einem Vorgesetzten erklärt haben, dass sein Vertrauen in die militärische Führung derart gestört sei, dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle. Auch einem Marschbefehl würde er keine Folge leisten.