Weil sie trotz Embargos für den Bau militärischer Drohnen nutzbare Elektronik nach Russland ausgeführt haben, sind zwei Angeklagte verurteilt worden. Ein 34-jähriger Mann wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, ein 36-jähriger Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dabei hätten sie gewusst, dass die Waren in der Russland-Embargo-Verordnung gelistet waren, sagte der Richter. Mit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine habe der 34-Jährige wichtige Aufgaben in der Firma übernommen. Als direkte Lieferungen nach Russland nicht mehr möglich gewesen seien, habe man die Elektronikteile, die zuvor in Ländern wie den USA bestellt worden waren, über Drittstaaten nach Russland geliefert.