Mit einer Klage gegen das Land Berlin kämpfen sie nun juristisch gegen die Stolperfallen. Diese sind aus Sicht des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) rechtswidrig und gefährden die Sicherheit auf Gehwegen. Nach dem bisherigen Modell dürfen Nutzer die E-Scooter auf Gehwegen in Empfang nehmen und dort auch wieder abstellen („Free-Floating-System“). Dies könnte für die Anbieter weitreichende Folgen für ihr Geschäftsmodell haben. Nach einer aktuellen Studie der Organisation werden nur 0,1 Prozent aller Wege in Berlin mit E-Scootern zurückgelegt.