Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat am Dienstag nach einer weiteren Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln ihren juristischen Kampf gegen die Kündigung durch die Universität Bonn verloren. Diese hatte Guérot im Februar 2023 aufgrund von Plagiatsvorwürfen entlassen. Die Kammer führte an, dass die Zahl unzureichend gekennzeichneter Übernahmen aus anderen Publikationen belegbar sei. Doch dafür wäre die Einsicht der Urteilsbegründung notwendig, die das LAG bislang noch nicht vorgelegt hat. Er kritisiert, dass die Urteilsbegründung zum Verkündungstermin bislang noch nicht vorgelegt wurde, was ihm zufolge ein „klarer Verstoß gegen die prozessualen Pflichten“ sei.