Demokratie beginnt bei den Jüngsten Warum Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe riskant sindDer Bundeskanzler erklärte kürzlich, der Sozialstaat sei in seiner aktuellen Form „nicht mehr finanzierbar“ – doch der Sozialstaat ist keine Kür, sondern gemäß Art. Damit verwirklicht das SGB VIII das kinderspezifische Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das das Bundesverfassungsgericht aus Art. Bei der völkerrechtsfreundlichen Auslegung der Grundrechte ist die UN-Kinderrechtskonvention heranzuziehen (BVerfG, Beschluss vom 05. Pauschale Kürzungen, die die Realisierung dieser milderen Mittel strukturell erschweren, sind somit verfassungsrechtlich riskant. Die Erreichbarkeit verschlechtert sich – und die Beteiligung von jungen Menschen und deren Familien gerät zur Formsache.