Die Wehrpflicht ist nicht unwesentlich Warum der Gesetzesentwurf zur Wehrpflicht verfassungswidrig istWiederbewaffnung und Kriegsdienstverweigerung – das waren die Themen großer politischer Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik. Die Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes über die Wehrpflicht, §§ 3 bis 52 des Wehrpflichtgesetzes, sollen künftig nicht nur – wie bisher – im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Gleichzeitig soll die Bundesregierung ermächtigt werden, die Dauer der Wehrpflicht durch Rechtsverordnung festzulegen: mindestens sechs Monate Dienst, höchstens zwölf Monate. Ob eine Wehrpflicht besteht, ist bereits deshalb eine wesentliche Frage, weil sie wesentlich für die Verwirklichung von Grundrechten von jungen Männern ist. Die Wahl zwischen der Wehrpflicht und der Freiwilligenarmee ist eine solche grundlegende staatspolitische Entscheidung.