Parteiverbotsverfahren in der öffentlichen Debatte Zehn populäre Irrtümer und ihre verfassungsrechtliche EinordnungVerfassungsrecht ist bekanntlich Politik in einem anderen Aggregatzustand. Sie ist vielmehr allein Ausdruck einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung, mit der das Gericht dafür Sorge trägt, dass keiner der Beteiligten auf der Strecke bleibt. Im Ausgangspunkt zutreffend ist, dass die Entscheidung über die Antragstellung im Parteiverbotsverfahren dem staatspolitischen Ermessen der jeweils antragsberechtigten Organe unterliegt. Ob das der Fall ist, hängt letztlich von der inneren Struktur der Partei ab. 10: Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff ist verfassungskonformSchließlich sei auf einen zentralen verfassungsrechtlichen Befund hingewiesen, der in der öffentlichen Debatte neuerdings vermehrt bestritten wird: dass der innerhalb der AfD vertretene ethnisch-kulturelle Volksbegriff in einem unauflöslichen Widerspruch zur freiheitlichen Verfassungsordnung steht.