Warum ich den KI-Vertragsergänzungen des Beck-Verlags nicht zustimmeDer C.H.Beck-Verlag fordert seine (wissenschaftlichen) Autor:innen seit einiger Zeit dazu auf, einer „Vertragsergänzung zur KI-Nutzung“ zuzustimmen. Nach dieser umfassenden Rechteeinräumung ist ausschließlich der Verlag (und grundsätzlich auch nicht mehr der:die Autor:in, vgl. In der KI-Trainingsrechteklausel liegt – immer unter der Prämisse der Nichtanwendbarkeit der Schrankenregelung – eine signifikante Stärkung der Rechtsposition des Verlags. Deshalb ist die Aussage in den Erklärungen des Verlags zutreffend, dass die angestrebte Ergänzung zum Verlagsvertrag nicht gegen den (geänderten) Wahrnehmungsvertrag verstößt, den die Autor:innen mit der VG WORT abgeschlossen haben. Selbstverständlich muss es sein, dass die Nutzung der KI-Modelle des Verlags in die Lizenzpakete der gemeinnützigen Hochschulen ohne Zusatzkosten integriert wird.