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Comment on Ehre, wem Kritik gebührt? by Dr. J. Feldmann
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Comments for Verfassungsblog
Ehre, wem Kritik gebührt?
Während das Schutzgut der „Ehre“ allein private Interessen zu berühren scheint, gilt das das Grundrecht der freien Meinungsäußerung als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“, das „für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung (…) schlechthin konstituierend“ sei (vgl.
Strafrecht als Gefahr für die freie MeinungsäußerungDie neue Aufmerksamkeit für das Phänomen des digitalen Hasses war zunächst ein Fortschritt.
Doch die gewachsene Sensibilität entwickelte bald eine Eigendynamik, bei der die Meinungsfreiheit der Äußernden und die demokratische Bedeutung öffentlicher Machtkritik zunehmend aus dem Blick gerieten.
Unterstützt werden sie dabei auch von NGOs, die für die Bekämpfung von Hass im Netz staatlich finanziert werden.