Der Ruf nach Strafe Zur Pönalisierung von CatcallingDie SPD-Bundestagsfraktion will Catcalling unter Strafe stellen. Der Ruf nach Strafe birgt vielmehr die Gefahr reaktionärer und rassistischer Dynamiken – und unterläuft so die Ziele, die er zu verfolgen vorgibt. Dieses verlangt, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Strafbarkeit so präzise umschreibt, dass der Einzelne „in der Lage ist, sein Verhalten danach einzurichten“ (BVerfGE 48, 48, 30). Der Ruf nach der Strafbarkeit von Catcalling ist insoweit moralisch eindeutig, leicht verständlich und eignet sich hervorragend für die Mobilisierung in der digitalen Öffentlichkeit. So ist der Vorstoß der SPD die „kostengünstige, aber wirkungslose Alternative zu Präventionsmaßnahmen oder Ursachenforschung“, mit der wir dieser Tage leider regelmäßig in der Kriminalpolitik konfrontiert sind.