Reizgas, Messer, Schlagwaffen – die Bundespolizei greift in Berlin erneut zu einem drastischen Mittel gegen steigende Gewaltdelikte. Oktober) gilt an 15 Bahnhöfen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände – und zwar bis zum 27. Wer gegen die Verfügung verstößt, müsse damit rechnen, dass die verbotenen Gegenstände beschlagnahmt werden. Schon in der Vergangenheit hatte die Bundespolizei an bestimmten Tagen oder Wochenenden ähnliche Verbote ausgesprochen. Die Maßnahme gilt ausschließlich für die oben genannten Bahnhöfe der Deutschen Bahn – nicht jedoch die Anlagen der BVG.