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07:50 | RTLup | Das Jugendgericht
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„Das Jugendgericht“ befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht.
Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung.
Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinterstecken.
(Senderinfo)