Laut Anklage 60 Abende veranstaltetDieser Argumentation widersprach der Staatsanwalt entschieden. Die regelmäßige Organisation der Spiele – laut Anklage mindestens 60 Pokerabende – sowie das systematische Einheben von „Tischgeld“ würden klar auf eine unternehmerische Absicht hindeuten. „Sie hätten wissen müssen, dass bei einer solchen Tätigkeit der Staat die Hand aufhält“, betonte der öffentliche Ankläger.