Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist schwer nachzuweisen. Ob jemand aufgrund seines Einkommens oder Namens die Wohnung nicht bekommt, lässt sich für die Betroffenen kaum feststellen – die meisten Fälle landen daher nie vor Gericht. Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant. Sie zog vor Gericht, und der Bundesgerichtshof entschied: Der Makler muss Schadensersatz zahlen, weil er gegen die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung verstoßen hat. Katharina Engeln ist Redakteurin im Ressort Politik/Wirtschaft der Zentralredaktion.