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Kontrolleurin am Flughafen darf Kopftuch tragen
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aero.de Luftfahrtnachrichten
© dpa | 29.01.2026 17:30HAMBURG - Eine Frau darf als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens grundsätzlich ein religiöses Kopftuch tragen.Lehnt ein Arbeitgeber eine Bewerbung allein wegen des Kopftuchs ab, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der Religion dar.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In dem jetzt entschiedenen Fall hatte eine Bewerberin geklagt, die sich für eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle am Flughafen Hamburg beworben hatte.Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, nachdem sie im Auswahlverfahren ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch eingereicht hatte.
Die Klägerin habe ausreichende Indizien für eine Benachteiligung wegen ihrer Religion vorgetragen.
Die Vorinstanzen hatten der Klägerin bereits recht gegeben und ihr eine Entschädigung von 3.500 Euro zugesprochen.