„Starkes Zeichen gegen Hass der FPÖ“Völk sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt und meldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Er kündigte zudem an, „bis nach Straßburg (Sitz des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Anm. )“ zu gehen. „Dieses Urteil ist ein weiterer Beweis für den Versuch der Systemparteien, die Opposition zum Schweigen zu bringen. Es ist doch bezeichnend: Während die Regierung bei der Bekämpfung der Armut, der illegalen Masseneinwanderung und dem Ausverkauf unserer Heimat komplett versagt, wird mit aller Härte gegen politische Meinungsäußerungen vorgegangen (...)“, sagte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.