Eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat der Wiener Tierschutzverein gegen einen Bescheid des Landes Kärnten eingebracht. Konkret geht es um die Schusszeit des Goldschakals. „Monitoring fehlt!“„Der Goldschakal ist eine natürlich eingewanderte Art und nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt. Vor jeder Bejagung müsste ein günstiger Erhaltungszustand durch verlässliche Daten belegt sein – doch Österreich weist seit Jahren keinen günstigen Erhaltungszustand aus“, kritisiert Michaela Lehner vom Austria Tierschutz. „Und Kärnten hat seit 2022 kein Monitoring nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie durchgeführt und weiß daher selbst nicht, wie viele Goldschakale überhaupt im Bundesland leben.“