Der Gerichtshof hatte im März einem E-Bike-Fahrer ein Mitverschulden zugesprochen. Der Mann war an einer Tankstelle von einem Auto angefahren worden. Für Verletzungen, die sich nach Auffassung des Gerichts mit einem Helm hätten vermeiden lassen, solle er kein Schmerzensgeld bekommen. Zur Begründung hieß es, die besonderen Gefahren von E-Bikes und die erhöhte Unfallhäufigkeit seien in der Gesellschaft bekannt, ebenso die Bedeutung eines Helms.