Die zunächst verurteilte Frau widerrief ihr Geständnis und das OLG Braunschweig befand nun, dass der Wiederaufnahmeantrag zulässig sei. Der Anwalt der 32-Jährigen, Friedrich Fülscher hatte mit Blick auf das Verfahren schon vor Monaten von einer Entwicklung zu einem der »größten Justizirrtümer der Nachkriegszeit« gesprochen. Die Geschichte der Josephine R. klang schon immer unglaublich. Und dennoch glaubten Anwälte und Richter ihr, jahrelang. Lesen Sie hier die Hintergründe zu dem Fall.