Dass die Behörde damit richtig gehandelt hat und die Tiere auch zum Weiterverkauf freigeben durfte, hat nun das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen bestätigt. In zwei Eilverfahren entschied das Gericht: Sowohl die Fortnahme der Hunde als auch der spätere Weiterverkauf seien "offensichtlich" rechtmäßig (Beschl. Ein "Paradise" war das nichtDie Labradore lebten zuletzt auf der Hofanlage "Ponies Paradise" in Marl, kontrolliert vom Veterinäramt des Kreises Recklinghausen. Rund einen Monat später ordnete die Behörde zudem an, die Tiere dauerhaft zu veräußern, also in neue Haushalte zu vermitteln, statt sie an die Halterin zurückzugeben. Schlechte Zustände verfestigten sich nochNachdem das Veterinäramt die Hunde aus dem vermeintlichen "Paradise" geholt hatte, änderte sich immer noch nichts.