KI-Foto: Vivid_Vision - stockadobe.comEine Frau mit Kopftuch bewarb sich auf eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. Die Absage, die die Frau kassiert hat, sei diskriminierend. Die Frau ist muslimischen Glaubens und der Überzeugung, aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen zu müssen. Auf dem Foto darauf trägt sie ein rotes Kopftuch, das die Haare vollständig, nicht jedoch das Gesicht bedeckt. Es ist aber diskriminierend, wenn der Arbeitsvertrag eine Neutralitätspflicht vorsieht, obwohl das Kopftuchtragen für die konkrete Tätigkeit keine Relevanz hat (LAG Berlin-Brandenburg, Urt.