„Die EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes“, sagte sie gestern auf einer Veranstaltung ihrer Behörde zum Europäischen Datenschutztag in Berlin. „Verfügen diese Stellen nun über die Mittel, die natürlichen Personen zu identifizieren, oder gilt das nur für die eine Stelle, die die Webseite betreibt?“, so Kamp. Wohl aber führe laut EuGH bereits die potenzielle Re-Identifizierbarkeit bei einem künftigen Empfänger dazu, dass die Daten als personenbezogen gelten müssen. Nikolay beharrte darauf, dass die Kommission beim Thema Pseudonymisierung lediglich die Rechtsprechung des EuGH umsetze. Die Botschaft der Berliner Datenschutzbeauftragten für die Verhandlungen ist jedenfalls klar: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Pseudonymisierung ist „der falsche Weg“.