Außerdem legt ihnen die WKStA zur Last, Investoren durch unwahre Angaben über die Verwendung der Anleihengelder getäuscht zu haben. Sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen. Beide erklärten sich nicht schuldig. Ein ehemaliger Mitarbeiter, ein Rechtsanwalt und ein Unternehmensberater bekannten sich jeweils nicht schuldig. Gruze-Verteidiger Wess hatte bereits beim Prozessauftakt angekündigt, sein Mandant werde ein Teilgeständnis ablegen und sich der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig bekennen.