Der ORF selbst erklärt in einer Stellungnahme: „Die Präsentation von Mitgliedern des Stiftungsrats ist in der Geschäftsordnung des Stiftungsrats ausdrücklich geregelt. Sie erfolgt nach denselben objektiven, journalistischen Kriterien, wie sie für alle anderen Personen gelten.“ Und: „Dem Gesetz ist kein Verbot zu entnehmen, dass Mitglieder des Stiftungsrats in Sendungen des ORF auftreten.“ Zudem erhalte Dr. Meryn keine Honorare.