Wenn der Schnee unter den Füßen schön knirscht, mag kaum jemand ans Schneeräumen denken. Viele Vermieter übertragen die Räum- und Streupflicht jedoch im Mietvertrag auf die Mieter. Sie sollten daher also besser einen Blick in den Vertrag oder die Hausordnung werfen. Wohin Schnee und Eis müssen:Der geräumte Schnee und die Eisreste müssen neben der Gehbahn gelagert werden – und zwar so, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, müssen Anlieger Schnee und Eis spätestens am Folgetag von der Straße entfernen.