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Aufgepasst, Strafen drohen: Diese Regeln rund ums Schneeräumen sollten Sie besser kennen
['Nordbayern.De', 'Nürnberg', 'Von Johanna Michel']
Aktuelle Nachrichten aus Franken, Bayern & der Welt
Wenn der Schnee unter den Füßen schön knirscht, mag kaum jemand ans Schneeräumen denken.
Viele Vermieter übertragen die Räum- und Streupflicht jedoch im Mietvertrag auf die Mieter.
Sie sollten daher also besser einen Blick in den Vertrag oder die Hausordnung werfen.
Wohin Schnee und Eis müssen:Der geräumte Schnee und die Eisreste müssen neben der Gehbahn gelagert werden – und zwar so, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Ist das nicht möglich, müssen Anlieger Schnee und Eis spätestens am Folgetag von der Straße entfernen.