„Im Mittelpunkt steht eine kombinierte Förderung, die die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen mit der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb verbindet“, führt das BMV in seiner Mitteilung aus. Die tatsächliche Anzahl kann aber abweichen, sie ergebe sich „auf Basis der Priorisierung der eingereichten Anträge und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“. Damit lösen wir das Henne-Ei-Problem: Die Lkw-Fahrer finden verlässliche Betankungsmöglichkeiten und die Tankstellen werden von Beginn an ausgelastet. Für die Brennstoffzelle im Fahrzeug macht das keinen großen Unterschied, wohl aber für die im Lkw verbauten Tanks und auch die Tankstellen. Und auch für die Spediteure muss sich die Investition trotz Bundes-Förderung lohnen.