Auch wenn der Minister jetzt erst die Werbetrommel rührt, ist die Förderrichtlinie für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge schon zum 01. Gefördert wird der Erwerb und das Leasing von neuen emissionsfreien Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb sowie von „sauberen“ neuen Nutzfahrzeugen mit Wasserstoff-Verbrennerantrieb. „Der Einsatz von leichten und schweren emissionsfreien und sauberen Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Straßenverkehr ist notwendig, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. „Das Programm zielt darauf ab, die Mehrkosten bei der Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu reduzieren und die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur zu ergänzen, sodass regionale Wertschöpfungsketten adressiert werden. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.