59180Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden. Erst als sie sich unter deutschem Namen meldete und sich etwa als Frau "Schneider" ausgab, kam es zu einer Einladung. Das Urteil beantwortet eine bislang juristisch ungeklärte Frage: Nicht nur Vermieter, sondern auch Makler müssen sich an die Diskriminierungsverbote des AGG halten. Genau daraus hatten einige Gerichte, so auch das AG Groß-Gerau, bislang gefolgert: Wer nicht selbst Vertragspartner wird, könne auch nicht nach dem AGG haften. Das entspricht laut dem Senat dem Wortlaut und der Systematik, vor allem aber dem Ziel des AGG, Diskriminierung wirksam zu verhindern.