Glasmacher berät und vertritt auch Bundes- und Landesministerien in vertrags- und IT-rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im privaten Bau- und Immobilienrecht sowie im Architekten- und Ingenieurrecht und der baubegleitenden Rechtsberatung. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Erbrecht, besonders im Internationalen Erbrecht, sowie im Vereins- und Stiftungsrecht. Dr. Lukas Schefer berät und vertritt im Strafrecht, insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Medienstrafrecht, Medizinstrafrecht und im Revisionsrecht. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Umwelt- und Planungsrecht sowie im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Recht der Rohstoffwirtschaft (Berg- und Abgrabungsrecht).